Funktionstraining als Kassenleistung

Funktionstraining als Kassenleistung

Funktionstraining bei Krankheiten des rheumatischen Formenkreises und anderen Einschränkungen des Stütz und Bewegungsorgane Das Funktionstraining bedarf einer ärztlichen Verordnung, und wird von Ihrem Arzt bei Vorliegen einer med. Notwendigkeit ausgestellt.

Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und med. Rehabilitation.Der Antrag kann für 12 Monate bzw. 24 Monate ausgestellt werden und ist für den Patienten kostenlos. Das Funktionstraining wird in der Gruppe ausgeführt , d.h. es wird nicht an Geräten trainiert ( von den Kassen untersagt ).

Infos

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitags: 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Hausbesuche im gesamten Stadtgebiet von Osnabrück!!!

Telefon 0541 / 8 77 17

Anschrift:
Therapiezentrum Herzog
Gunnar Herzog
Am Kalkhügel 9
49080 Osnabrück